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01.09.2016

Start des Anfrageverfahrens nach § 6 Abs. 2 KHEntgG (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) für 2017 über das InEK Datenportal

Ab sofort können Sie NUB-Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2017 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln. Bitte beachten Sie, dass NUB-Anfragen ausschließlich über das InEK Datenportal möglich sind. Im Hinblick auf Umsetzung des § 137h SGB V „Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse“ werden ergänzend Informationen zu Medizinprodukten abgebfragt. Wir bitten dies beim Ausfüllen dringend zu berücksichtigen.


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