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In diesem Bereich stellen wir Ihnen Informationen über die Datenlieferung gem. § 21 KHEntgG zur Verfügung. Der Datenträgerbegleitzettel wird ausschließlich dann benötigt, wenn Sie Ihre Datenlieferung gem. § 21 KHEntgG auf gesichertem Transportweg in Form einer CD oder DVD an die Datenstelle übermitteln.

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