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Die Fortschreibung der Anlage zur Vereinbarung nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG wurde am 30. November 2012 vereinbart. Sie ist für die Datenübermittlung zum 31.03.2013 (Datenjahr 2012) zu verwenden. Neben redaktionellen Anpassungen wurde im Wesentlichen neu eingeführt:

Datei „Fall“:

Krankenversichertennummer (Versicherten-ID)

Neues Datenfeld nach dem Datenfeld "KH-internes Kennzeichen" eingefügt (aufgrund Artikel 7 Nr. 2 des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes vom 22.12.2011).

Prozedurenangaben (Datei OPS): 999-mal wiederholbar

30.11.2012: § 21-Vereinbarung - Änderungsmodus
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30.11.2012: § 21-Vereinbarung - Endfassung
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