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Die Fortschreibung der Anlage zur Vereinbarung nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG wurde am 30. November 2012 vereinbart. Sie ist für die Datenübermittlung zum 31.03.2013 (Datenjahr 2012) zu verwenden. Neben redaktionellen Anpassungen wurde im Wesentlichen neu eingeführt:
Datei „Fall“:
Krankenversichertennummer (Versicherten-ID)
Neues Datenfeld nach dem Datenfeld "KH-internes Kennzeichen" eingefügt (aufgrund Artikel 7 Nr. 2 des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes vom 22.12.2011).
Prozedurenangaben (Datei OPS): 999-mal wiederholbar
- 30.11.2012: § 21-Vereinbarung - Änderungsmodus
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V-21-KHEntgG_A-2013_2012-11-30_Änderungsmodus.pdf
(244,17 kB)
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- 30.11.2012: § 21-Vereinbarung - Endfassung
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V-21-KHEntgG_A-2013_2012-11-30_Endversion.pdf
(243,04 kB)
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