Inhalt
Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß § 17d KHG, welche die in der Kalkulationsvereinbarung genannten Voraussetzungen zur Kalkulation erfüllen, können nach Abschluss einer Vereinbarung an der Kostenkalkulation teilnehmen. An der Kostenkalkulation interessierte Einrichtungen senden bitte die Vereinbarung in zweifacher Ausfertigung unterschrieben an das InEK. Bitte fügen Sie der Vereinbarung unbedingt die ausgefüllten Anlagen 1 (Checkliste) und 2 (Projektteam, Bankverbindung) bei.
Nach Gegenzeichnung durch das InEK erhält die Einrichtung ein Originalexemplar der Kalkulationsvereinbarung für seine Unterlagen zurück. Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass gem. §17d Abs. 5 KHG kein Anspruch auf Teilnahme an der Kostenkalkulation besteht. Die pauschalierte Vergütung gemäß § 17d Abs. 5 KHG wird durch Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene konkretisiert und in § 7 der Kalkulationsvereinbarung geregelt. Die Zuordnung von Kosten im Rahmen der Kostenträgerrechnung in den Kostenstellen der Kostenstellengruppen 21 (Station – Regelbehandlung) und 22 (Station – Intensivbehandlung) ist von den an der Kostenkalkulation teilnehmenden Einrichtungen nach einem Betreuungsintensitätsmodell gemäß Kalkulationshandbuch vorzunehmen (siehe dazu auch Anlage 13 PSY des Kalkulationshandbuchs). Das für die Kalkulation verwendete Modell der Betreuungsintensität ist dem InEK gesondert darzulegen und darf für die Kalkulation nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das InEK verwendet werden. Die Einzelkostenzurechnung teurer Sachgüter ist für die in Anlage 10 PSY zum Kalkulationshandbuch genannten Artikel verbindlich durchzuführen. Sofern für die dort aufgeführten Artikel ein Klinisches Verteilungsmodell (KVM) zur Verwendung zugelassen wird, muss dieses dem InEK vor der Kalkulation zur Genehmigung vorgelegt werden.
Im Jahr 2011 wird zunächst eine Probekalkulation durchgeführt. Basis der Kalkulation sind alle entlassenen voll- und teilstationären Behandlungsfälle in Einrichtungen gem. § 17d KHG des Jahres 2010 (zur Kalkulation von Überliegerfällen – Aufnahme vor 2010 und Entlassung in 2010 – siehe Kap. 3.4 im Kalkulationshandbuch). Über den Umgang mit Datenlücken hinsichtlich der Betreuungsintensität im Datenjahr 2010 werden für die Probekalkulation einrichtungsindividuelle Absprachen mit dem InEK getroffen. Hinsichtlich ggf. vorhandener Datenlücken in der OPS-Kodierung gilt: eine flächendeckende Nacherfassung für das Datenjahr 2010 ist für eine Teilnahme an der Probekalkulation nicht erforderlich.
An der Probekalkulation können alle psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen gem. § 17d KHG teilnehmen. Psychiatrische Einrichtungen müssen Behandlungsfälle im DRG-Entgeltbereich in der Probekalkulation nicht kalkulieren, wenn die psychiatrischen/psychosomatischen Behandlungsfälle den weit überwiegenden Anteil der Behandlungsfälle darstellen. Der guten Ordnung halber sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Vertragsparteien auf Bundesebene eine Integration der Kalkulationserhebungen gem. § 17b KHG (DRG-System) und § 17d KHG (PSY-System) anstreben; insofern sollten sich alle Krankenhäuser darauf einstellen, in naher Zukunft jeweils beide Kalkulationsbereiche vollständig zu kalkulieren. Dementsprechend erscheint eine frühzeitige Beteiligung an beiden Kalkulationserhebungen sinnvoll. Beabsichtigen psychiatrische/psychosomatische Einrichtungen gem. § 17d KHG bereits in der Probekalkulation Behandlungsfälle aus dem DRG-Entgeltbereich zu kalkulieren, senden diese bitte ebenfalls zwei Exemplare der „Vereinbarung über die Teilnahme an der Kalkulation für die Pflege und Weiterentwicklung des G-DRG-Systems“ ausgefüllt an das InEK, wenn für das Krankenhaus noch keine solche Vereinbarung vorliegt – bitte beachten Sie in diesem Fall auch die Hinweise auf unserer Internetseite zur Kalkulationsvereinbarung für den DRG-Entgeltbereich.
- 20.12.2010: Kalkulationsvereinbarung
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Kalkulationsvereinbarung_PSY.pdf
(88,52 kB)
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Weitere Informationen zu Downloads stehen im Hilfebereich zur Verfügung.
- 20.12.2010: Anlage 1 (Checkliste)
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Anlage1 (Checkliste).pdf
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- 20.12.2010: Anlage 2 (Projektteam Bankverbindung)
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Anlage2 (Projektteam_Bankverbindung).pdf
(28,98 kB)
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