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29.01.2010

Fehlerverfahren für das Datenjahr 2009

Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlichen wir die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2009.

Wesentliche Änderungen liegen in folgenden Bereichen vor:

  • Wesentlicher Gegenstand ist die Einbeziehung der psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen (§ 17d Abs. 9 KHG) in die Übermittlungspflicht, beginnend mit den Daten des Jahres 2009.
  • Änderung der E-Mailadresse der Datenstelle ab dem 1.02.2010.

    E-Mailadresse der Datenstelle


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