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29.01.2010
Fehlerverfahren für das Datenjahr 2009
Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlichen wir die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2009.
Wesentliche Änderungen liegen in folgenden Bereichen vor:
- Wesentlicher Gegenstand ist die Einbeziehung der psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen (§ 17d Abs. 9 KHG) in die Übermittlungspflicht, beginnend mit den Daten des Jahres 2009.
- Änderung der E-Mailadresse der Datenstelle ab dem 1.02.2010.

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