Besondere Einrichtungen


Sprachauswahl

Bildschirmansicht

Schnellnavigation im Dokument


Inhalt

Gemäß § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG können besondere Einrichtungen, deren Leistungen insbesondere aus medizinischen Gründen, wegen einer Häufung von schwerkranken Patienten oder aus Gründen der Versorgungsstruktur mit dem DRG-Fallpauschalen-Katalog noch nicht sachgerecht vergütet werden, zeitlich befristet aus dem Vergütungssystem genommen werden. Das Nähere dazu regeln die Vertragsparteien auf Bundesebene in einer Vereinbarung.

Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2008 (VBE 2008)

(Stand: 03.12.2007)

Download PDF-Datei VBE_2008_ohne_Unterschriftenseiten.pdf (69,88 kB) Download-Hilfe?
Falls Sie Probleme beim Download haben sollten, melden Sie sich gerne unter +49 (0)2241 / 93 82 - 0.
Weitere Informationen zu Downloads stehen im Hilfebereich zur Verfügung.

seitenübergreifender Abschnitt