Besondere Einrichtungen


Sprachauswahl

Barrierefreie Version

Schnellnavigation im Dokument


Inhalt

Gemäß § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG können besondere Einrichtungen, deren Leistungen insbesondere aus medizinischen Gründen, wegen einer Häufung von schwerkranken Patienten oder aus Gründen der Versorgungsstruktur mit dem DRG-Fallpauschalen-Katalog noch nicht sachgerecht vergütet werden, zeitlich befristet aus dem Vergütungssystem genommen werden. Das Nähere dazu regeln die Vertragsparteien auf Bundesebene in einer Vereinbarung.

26.11.2009: VBE 2010 Endfassung ohne Unterschriftenseiten
Download PDF-Datei VBE2010_Endfassung_ohne_Unterschriftenseiten.pdf (22,83 kB) Download-Hilfe?

seitenübergreifender Abschnitt