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25.06.2013

Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen nach § 64b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)

Nach den Vorgaben des § 64b SGB V sind dem InEK Vertragsdaten von vereinbarten Modellprojekten nach § 64b SGB V zu melden. Die technische Umsetzung der Datenerfassung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In der ersten Stufe wird der gem. § 3 Abs. 1 der Vereinbarung benannte Beauftragte (Ansprechpartner) dem InEK schriftlich gemeldet. Nur der gemeinsam bestimmte Beauftragte kann sich im zweiten Schritt im InEK-Datenportal (wird in Kürze freigeschaltet) für die Datenmeldung zum Modellvorhaben anmelden und die Vertragsdaten eingeben.

Ab sofort stellen wir Ihnen das Formblatt für die Benennung des Beauftragten nach § 3 Abs. 1 der „Vereinbarung nach § 64 b Abs. 3 SGB V über Art und Umfang der zu meldenden Daten von Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen sowie zur Meldung von Modellvorhaben an das DRG-Institut“ bereit. Über den Zeitpunkt der Freischaltung des InEK-Datenportals für die Eingabe der Vertragsdaten informieren wir an dieser Stelle.


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