G-DRG-System 2012


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Das InEK hat den Vertragsparteien auf Bundesebene (GKV-Spitzenverband, Verband der privaten Krankenversicherung, Deutsche Krankenhausgesellschaft) mit Datum vom 12. August 2011 eine Entwurfsfassung des G-DRG-Fallpauschalen-Kataloges für 2012 vorgelegt. Nach ausführlicher Beratung der Fach- und Entscheidungsgremien der Vertragsparteien auf Bundesebene konnten der G-DRG-Fallpauschalen-Katalog für 2012 und die dazugehörigen Abrechnungsbestimmungen inhaltlich konsentiert werden. Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen hinsichtlich des Handlungsbedarfs zur Vereinbarung einer Empfehlung gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 KHEntgG zum Übergang der Pflegefördermittel in die landesweiten Basisfallwerte, konnte eine Vereinbarung jedoch letztlich nicht geschlossen werden. Mit Datum vom 28.11.2011 hat das Bundesministerium für Gesundheit mit der Verordnung zum DRG-Entgeltkatalog für das Jahr 2012 (DRG-Entgeltkatalogverordnung 2012 - DRG-EKV 2012) den G-DRG-Katalog für 2012 durch Ersatzvornahme in Kraft gesetzt. Die Abrechnungsbestimmungen wurden in der Vereinbarung vom 25.11.2011 von den Vertragsparteien auf Bundesebene konsentiert.

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