DRG-Fallpauschalen (§ 17b KHG)


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Inhalt

Die jährliche Pflege und Weiterentwicklung des G-DRG-Systems basiert auf den Kosten- und Leistungsdaten einer Stichprobe deutscher Krankenhäuser. Die Kostendaten werden dabei im Rahmen eines Ist-Kosten-Ansatzes auf Vollkostenbasis anhand der Vorschriften des Kalkulationshandbuches in den an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäusern einheitlich ermittelt. Die Teilnahme an der Kalkulation ist freiwillig und wird gemäß § 17b Abs. 5 KHG in Abhängigkeit von Anzahl und Qualität der übermittelten Datensätze pauschaliert vergütet. Vor der Teilnahme an der Kalkulation ist der Abschluss einer „Vereinbarung über die Teilnahme an der Kalkulation für die Pflege und Weiterentwicklung des G-DRG-Systems” (Kalkulationsvereinbarung) erforderlich. Ein Anspruch auf Teilnahme an der Kalkulation besteht jedoch nicht. Die Vereinbarung finden Sie unter dem Eintrag Vereinbarung. Im Bereich Kalkulationshandbuch stellen wir Ihnen die aktuelle Fassung des Kalkulationshandbuches sowie ggf. Aktualisierungen und Ergänzungen zum Kalkulationshandbuch zur Verfügung. Im Bereich Dokumente für Kalkulationskrankenhäuser finden Sie die für die aktuelle Kalkulationsrunde erforderlichen Dokumente.

08.12.2016: Festsetzung Schiedsstelle Zentren
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