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31.01.2014

Datenlieferung gem. § 21 KHEntgG

Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlichen wir die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2013.

Des Weiteren ist der InEK DatenDienst für das Datenjahr 2013 angepasst.


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