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09.03.2017

Meldeverfahren gem. § 5 Zentrumsvereinbarung ab sofort im InEK Datenportal

Die Bundesschiedsstelle gem. § 18a KHG hat am 08.12.2016 die Vereinbarung gemäß § 9 Abs. 1a Nr. 2 KHEntgG zur Konkretisierung der besonderen Aufgaben nach § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 KHEntgG (Zentrumsvereinbarung) festgesetzt. Nach Vorgabe von § 5 der Zentrumsvereinbarung hat ein Krankenhaus vor Vereinbarung eines Zuschlags für besondere Aufgaben eine Information an das InEK zu übermitteln. Das InEK teilt dem Krankenhaus nach Übermittlung der Informationen ein Vertragskennzeichen zur weiteren Verwendung mit – das Vertragskennzeichen ist Voraussetzung der jeweiligen Budget- und Pflegesatzvereinbarung. Ab sofort steht Krankenhäusern, die entsprechende Informationen zur Erlangung eines Vertragskennzeichens an das InEK übermitteln möchten, eine entsprechende Rubrik im InEK Datenportal zur Verfügung. Für die Nutzung des InEK Datenportals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich – Details entnehmen Sie bitte unserer Internetseite.


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