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Neue PIA-Dokumentation ab dem 01.07.2018
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) wurden die Vertragsparteien auf Bundesebene (GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung, Deutsche Krankenhausgesellschaft) durch Neufassung des § 295 Absatz 1b Satz 4 SGB V beauftragt, für die Dokumentation der Leistungen der Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) einen bundeseinheitlichen Katalog zu vereinbaren. Die neue – ab dem 01.07.2018 gültige - PIA-Dokumentationsvereinbarung vom 02.02.2018 stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.