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06.10.2017

Nachweis zur Personalausstattung nach der Psych-Personalnachweis-Vereinbarung

Die Nachweise zur Personalausstattung nach der Psych-Personalnachweis-Vereinbarung sind nach gesetzlicher Vorgabe an das InEK und die anderen Vertragsparteien nach § 11 BPflV zu übermitteln. Für die Übermittlung an das InEK steht Ihnen ab sofort das InEK Datenportal zur Verfügung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Psych-Personalnachweis-Vereinbarung sowie dem Handbuch zum Datenportal.


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