Kalkulationsvereinbarung


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Krankenhäuser, welche die in der Kalkulationsvereinbarung genannten Voraussetzungen zur Kalkulation vollständig erfüllen, können nach Abschluss einer Vereinbarung an der Kostenkalkulation teilnehmen.

An der Kostenkalkulation interessierte Krankenhäuser senden bitte die Vereinbarung in zweifacher Ausfertigung unterschrieben an das InEK. Bitte fügen Sie der Vereinbarung unbedingt die ausgefüllten Anlagen 4 (Checkliste) und 5 (Projektteam, Bankverbindung) bei. Ohne Anlage 4 (Checkliste) ist eine Entscheidung über die Teilnahme an der Kalkulation nicht möglich. Die Anlagen 1a, 1b, 2a, 2b und 3 dienen beispielhaft der Einschätzung des Kalkulationsaufwands hinsichtlich der ergänzenden Informationen, die ein Krankenhaus an das InEK übermitteln muss. Die Anlagen 1a, 1b, 2a, 2b und 3 brauchen daher nicht ausgefüllt und an das InEK zurückgesendet werden.

Nach Gegenzeichnung durch das InEK erhält das Krankenhaus ein Originalexemplar der Kalkulationsvereinbarung für seine Unterlagen zurück. Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass gem. §17b Abs. 5 KHG kein Anspruch auf Teilnahme an der Kostenkalkulation besteht. Die pauschalierte Vergütung gemäß § 17b Abs. 5 KHG wird durch das Vergütungskonzept der Vertragsparteien auf Bundesebene konkretisiert und in § 7 der Kalkulationsvereinbarung geregelt. Die Einzelkostenzurechnung teurer Sachgüter ist für die in Anlage 10 bzw. Anlage 10 PSY zum Kalkulationshandbuch genannten Artikel verbindlich durchzuführen. Sofern für die dort aufgeführten Artikel ein Klinisches Verteilungsmodell (KVM) zur Verwendung zugelassen wird, muss dieses dem InEK vor der Kalkulation zur Genehmigung vorgelegt werden. Verwenden Sie bitte zu diesem Zweck das KVM-Infoblatt. Beachten Sie dabei bitte die der Datei beigefügten Ausfüllhinweise.

11.01.2013: Kalkulationsvereinbarung_Weiterentwicklung_Entgeltsystem
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11.01.2013: Anlage 1a (KGL_Informationen zur Kalkulationsgrundlage_DJ2011)
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11.01.2013: Anlage 1b (KGP_Informationen zur Kalkulationsgrundlage_Psychiatrie_DJ2011)
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11.01.2013: Anlage 2a (ErgDaten_Blutprodukte_Medikamente_Verfahren_DJ2011)
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11.01.2013: Anlage 2b (EDPSY_ErgDaten Gerichtliche Unterbringung_DJ2011)
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11.01.2013: Anlage 3 (Zusätzliche Leistungsinformationen_(OP_AN)_DJ2011)
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11.01.2013: Anlage 4 (Checkliste)
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12.01.2015: Anlage 5 (Projektteam_Bankverbindung)
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