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23.11.2018

Anpassung der Anlage der Vereinbarung zur Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlags.

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben eine Vereinbarung zur Anpassung der Anlage der Vereinbarung nach § 9 Abs.1 Nr. 6 KHEntgG zur Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlags konsentiert, die wir Ihnen ab sofort zur Verfügung stellen.


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