Hinweise zum PEPP-Vorschlagsverfahren


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Für die Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP) und zur Förderung dessen Akzeptanz ist es angezeigt, externen Sachverstand einzubinden.

Zu diesem Zweck ist ein strukturierter Dialog zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes in einem regelhaften Verfahren durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK) etabliert worden.

Das Vorschlagsverfahren wird am 30. November 2023 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.

Das PEPP-Vorschlagsverfahren wird in der  Verfahrensbeschreibung PEPP-Vorschlagsverfahren im Detail erläutert. Auf einige wichtige Punkte sei allerdings bereits an dieser Stelle hingewiesen:

  • Vorschläge für 2025 können ausschließlich online über das InEK-Datenportal übermittelt werden.
  • Änderungsvorschläge sind bis zum 31. März 2024 beim InEK einzureichen.
  • Änderungsvorschläge können von jedem eingebracht werden. Grundsätzlich erscheint es jedoch sinnvoll, Vorschläge von genereller Bedeutung zuvor mit weiteren Betroffenen abzustimmen, um bei gemeinsamen Interessen auch einen gemeinsamen Vorschlag einzureichen und Konkurrenz eventuell ähnlicher Vorschläge zu vermeiden.
  • Ein Vorteil durch Eingabe von gleichen Vorschlägen über mehrere Institutionen ergibt sich nicht.
  • Änderungsvorschläge zum ICD-10-GM bzw. OPS sind primär beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) einzureichen. Die dortige Eingabefrist ist zu beachten.
  • Problembeschreibungen und Lösungsansätze sollten möglichst präzise formuliert werden.
  • Die eingegangenen und formal geprüften Vorschläge werden nach Abschluss der Annahmephase ganz oder in wesentlichen Auszügen auf der Homepage des InEK veröffentlicht.
  • Vorschläge und angehängte Dateien sollten keine patientenbezogenen Daten (z. B. Medikationsdaten oder klinische Patientendaten) enthalten.

Die detaillierte Verfahrensbeschreibung für das PEPP-Vorschlagsverfahren finden Sie im Bereich  Verfahrensbeschreibung PEPP-Vorschlagsverfahren.

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