Investitionsbewertungsrelationen (IBR) 2020


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Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) beauftragte der Gesetzgeber im Jahr 2009 den GKV-Spitzenverband (GKV) und den Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) mit der Reformierung der Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser. Zielsetzung war gemäß § 10 KHG die Entwicklung leistungsorientierter Investitionspauschalen. Anders als bei der Einführung des G-DRG-Systems existierte bei den Investitionskosten kein vergleichbares, internationales Vorbild, sodass durch die Selbstverwaltungspartner ein völlig neues System entwickelt werden musste.

Anfang 2010 einigten sich die Selbstverwaltungspartner auf die Grundstrukturen zur Entwicklung einer Investitionsförderung durch leistungsorientierte Pauschalen. Im Mittelpunkt steht hierbei die Erfassung des jährlichen Investitionsgeschehens in einer Auswahl von Krankenhäusern. Die erfassten Daten stellen unabhängig von der Herkunft der Mittel die Grundlage für die Kalkulation der Investitionsbewertungsrelationen dar. Zur Berücksichtigung der Entwicklung in der Medizintechnik werden einzig die Kosten von Anlagegütern in die Kalkulation aufgenommen, deren Anschaffungsdatum zum Zeitpunkt der Kalkulation nicht länger als sieben Jahre zurückliegt.

Mit Abschluss dieser Vereinbarung wurde das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) beauftragt, die Grundlagen für die Entwicklung und Kalkulation von bundeseinheitlichen Investitionsbewertungsrelationen auszuarbeiten.

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