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12.12.2018

DRG-Systemzuschlag für 2019 vereinbart

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2019 in Höhe von 1,59 € pro Fall konsentiert. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 1,32 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,27 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.


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