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25.11.2021

Datenmeldung der Krankenkassen gem. § 6 BPflV (NUB-PEPP-Meldungen und Meldungen für regionale und strukturelle Besonderheiten)

Ab sofort können Krankenkassen Datenmeldungen gem. § 6 BPflV (NUB-PEPP-Meldungen und Meldungen für regionale und strukturelle Besonderheiten) über das INEK Datenportal an das InEK übermitteln. Bitte beachten Sie, dass NUB-PEPP-Meldungen zukünftig ausschließlich über das InEK Datenportal erfolgen.


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