Aktuelles


Bildschirmansicht

Schnellnavigation im Dokument


Inhalt

02.12.2019

Nachweisvereinbarung Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2020

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die Nachweisvereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2020 konsentiert.


zurück

seitenübergreifender Abschnitt