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09.06.2009

Vorabfassung der Anlage zur Vereinbarung nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben eine Vorabfassung der Anlage zur Vereinbarung nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG konsentiert. Die Vorabfassung nimmt die Änderungen der Datei „Ausbildung“ durch das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) auf. Die endgültige Fassung der Anlage für die Datenübermittlung zum 31.03.2010 wird im Sommer 2009 an dieser Stelle bekannt gegeben.


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