Aktuelles


Bildschirmansicht

Schnellnavigation im Dokument


Inhalt

29.01.2019

Informationen zur Weiterentwicklung von Pflegepersonaluntergrenzen

In § 137i Abs. 3a SGB V wird das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) beauftragt, ein Konzept zur Abfrage und Übermittlung von Daten für die Festlegung und Weiterentwicklung von pflegesensitiven Bereichen und zugehörigen Pflegepersonaluntergrenzen erarbeitet. Ab sofort stellen wir den gezogenen Krankenhäusern die Anlage 2a, Anlage 2b und Anlage 3 sowie das Konzept zur Verfügung.


zurück

seitenübergreifender Abschnitt