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03.04.2019

Vereinbarung zum Psych-Krankenhausvergleich nach § 4 BPfl

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben am 13.03.2019 die Vereinbarung zum Psych-Krankenhausvergleich konsentiert. Die Vereinbarung sowie erste Informationen zur Erfassung der für den Psych-Krankenhausvergleich erforderlichen Daten im InEK-Datenportal stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.


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