Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen nach § 64b SGB V


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Nach den Vorgaben des § 64b SGB V sind dem InEK Vertragsdaten von vereinbarten Modellprojekten nach § 64b SGB V zu melden. Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben eine „Vereinbarung nach § 64 b Abs. 3 SGB V über Art und Umfang der zu meldenden Daten von Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen sowie zur Meldung von Modellvorhaben an das DRG-Institut“ konsentiert. Die technische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Vorgaben aus der Selbstverwaltungsvereinbarung zur Datenerfassung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In der ersten Stufe wird der gem. § 3 Abs. 1 der Vereinbarung benannte Beauftragte (Ansprechpartner) dem InEK gemeldet. Der Beauftragte meldet sich dann in Stufe 2 beim InEK-Datenportal an und gibt die Vertragsdaten ein. Das InEK prüft nach der Dateneingabe die Angaben auf eine vollständige und fehlerfreie Datenmeldung nach Maßgabe der Vereinbarung und vergibt ein Vertragskennzeichen für das Modellvorhaben.

In der ersten Stufe wird durch das unten zu findende Formblatt der mit der Datenmeldung Beauftragte des Modellvorhabens an das InEK gemeldet. Das Formblatt muss alle Unterschriften der beteiligten Vertragsparteien des Modellvorhabens tragen. Sollte der vorgesehene Platz im Formblatt nicht ausreichen, um alle Vertragsparteien aufzuführen, kann das Formular durch Kopieren erweitert werden. Nur der Beauftragte (Ansprechpartner) darf sich im InEK-Datenportal für das jeweilige Modellvorhaben anmelden und Daten des Modellvorhabens gegenüber dem InEK melden und ggf. korrigieren oder anpassen. Der Beauftragte ist als alleiniger Ansprechpartner für die vollständige und fehlerfreie Datenmeldung verantwortlich und steht nach den in § 4 Abs. 2 der Vereinbarung genannten Regelungen für die ggf. zu entrichtende Sanktionszahlung an das InEK ein. Mit diesem ersten Schritt soll gewährleistet werden, dass sich nur der gemeinsam von den Vertragsparteien des Modellvorhabens beauftragte Ansprechpartner im InEK-Datenportal für die Datenmeldung anmelden kann. Daher ist eine von den Vertragsparteien des Modellvorhabens gemeinsame schriftliche Erklärung zur Benennung des Beauftragten in der ersten Stufe des Datenmeldevorgangs erforderlich.

In der zweiten Stufe meldet sich der Beauftragte im InEK-Datenportal als Nutzer für die Datenübermittlung gem. § 64b SGB V an. Der Nutzer wird dabei komfortabel durch die zu meldenden, in § 2 der Selbstverwaltungsvereinbarung beschriebenen Daten geführt. Auf Grundlage der über das Datenportal gemeldeten Daten prüft das InEK die Angaben auf eine vollständige und fehlerfreie Datenübermittlung nach Maßgabe der Vereinbarung und vergibt ein Vertragskennzeichen für das Modellvorhaben. Die Vertragsdaten sind vor Beginn des Modellvorhabens an das InEK zu melden.

Über die Vertragsdaten hinaus melden die Modellkrankenhäuser im Rahmen der Datenlieferung gem. § 21 KHEntgG zusätzlich Informationen über die versorgten Patientinnen und Patienten, insbesondere über spezifische Leistungsinhalte. Zur Identifikation der Patientinnen und Patienten im Modellvorhaben wird das vom InEK vergebene Vertragskennzeichen im Datensatz gem. § 21 KHEntgG Verwendung finden. Weitere Informationen zur Datenlieferung gem. § 21 KHEntgG finden Sie in der entsprechenden Rubrik auf unserer Internetseite.

25.06.2013: Vereinbarung gem. § 64b SGB V der Vertragsparteien auf Bundesebene
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25.06.2013: Formblatt zur Benennung der Beauftragten zur Datenmeldung von Modellprojekten gem. § 64b SGB V
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Bitte schicken Sie das unterschriebene Formblatt per Post an folgende Adresse:

InEK GmbH
- Modellvorhaben -
Auf dem Seidenberg 3

53721 Siegburg

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