Aktuelles


Barrierefreie Version

Schnellnavigation im Dokument


Inhalt

11.02.2022

Aufstellung der Angaben der Krankenhäuser über die pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern gem. § 137i Abs. 4a SGB V

Ab sofort stellen wir Ihnen gem. § 137i Abs. 4a SGB V für das Jahr 2022 die Angaben der Krankenhäuser über die pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern, die diese auf Grundlage des § 5 Absatz 3 und 4 der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung übermittelt haben, zur Verfügung.


zurück

seitenübergreifender Abschnitt