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Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus hat gemäß § 21 Abs. 3c Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) die Aufgabe, einen Leistungsgruppen-Grouper zu entwickeln, der das Spektrum der medizinischen Leistungen der Krankenhäuser künftig Leistungsgruppen zuordnet. Dabei sind die von den Krankenhäusern erbrachten Behandlungsfälle den in Anlage 1 zu § 135e zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) genannten Leistungsgruppen zuzuordnen. Über das Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) und das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) werden 65 Leistungsgruppen und deren Qualitätskriterien vorgegeben. Auf dieser Grundlage wurde der Leistungsgruppen-Grouper gemäß KHTG, V1.0 entwickelt.
Das Definitionshandbuch des Leistungsgruppen-Groupers gemäß KHTG, V1.0 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch zur Verfügung.
Die Grouper-Software wird nach den Vorgaben des InEK von den entsprechenden Firmen erstellt und durch das InEK zertifiziert. Die zertifizierten Grouper finden Sie nach Abschluss des jeweiligen Zertifizierungsverfahrens im Bereich Grouper / Zertifizierung. Über den Zeitpunkt der Bereitstellung informieren wir Sie auf unserer Startseite.
Weitere Einzelheiten und häufig gestellte Fragen (FAQ) bezüglich der Leistungsgruppen-Zuordnung finden Sie im Bereich FAQ zur Entwicklung eines Leistungsgruppen-Groupers gem. KHTG.

