PEPP-Vorschlagsverfahren


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Vorschlagsverfahren zur Weiterentwicklung des PEPP-Entgeltsystems

Im Rahmen der "Verordnung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2013" (PEPPV 2013) wurde das InEK vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragt, ein Vorschlagsverfahren zur Weiterentwicklung des PEPP-Entgeltsystems  zu etablieren.

Das PEPP-Vorschlagsverfahren ermöglicht allen Beteiligten, sich konstruktiv an der Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen zu beteiligen.

Grundsätzliche Hinweise zum neuen PEPP-Vorschlagsverfahren finden Sie im Bereich Hinweise zum PEPP-Vorschlagsverfahren.

Die Verfahrensbeschreibung zum aktuellen Vorschlagsverfahren finden Sie im Bereich Verfahrensbeschreibung PEPP-Vorschlagsverfahren.

Den für die Dokumentation und Übermittlung von Änderungsvorschlägen erforderlichen Zugang zum InEK Datenportal finden Sie im Bereich Datenportal PEPP-Vorschlagsverfahren. Hier wird über das InEK Datenportal die Möglichkeit gegeben, nach einer Registrierung über das Internet Vorschläge zur Weiterentwicklung des PEPP-Systems zu formulieren und direkt online an das InEK zu übermitteln.

Die direkte Online-Übertragung von Vorschlägen ist eine technische Neuerung und damit selbst ein „lernendes System“. Falls Sie Anregungen, Ergänzungen oder Rückmeldungen zur Verbesserung dieses Vorgehens haben, freuen wir uns, diese über die Emailadresse PEPP.Vorschlagsverfahren@inek.org oder die Telefonummer 02241-9382-38 entgegenzunehmen.

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