Schlichtungsausschuss nach § 19 KHG


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Inhalt

Mit Inkrafttreten des MDK-Reformgesetzes am 1. Januar 2020 wurde § 19 „Schlichtungsausschuss auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrech­nungsfragen“ in das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG) aufgenommen.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Verband der Privaten Krankenversicherung bilden gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft den Schlichtungsausschuss auf Bundesebene. Dazu haben die Vertragsparteien eine Vereinbarung geschlossen.

Vereinbarung
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Für die Geschäftsführung wurde eine Geschäftsstelle errichtet, die von dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) geführt wird und dazu eine Geschäftsordnung erlassen hat.

Geschäftsstelle

Geschäftsordnung
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Aufgabe des Schlichtungsausschusses ist die verbindliche Klärung von Kodier- und Abrechnungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung.

Antragstellung

Liste der Schlichtungsverfahren

Entscheidungen des Schlichtungsausschusses

Der Schlichtungsausschuss hat zudem über die zwischen der Sozialmedizinischen Expertengruppe Vergütung und Abrechnung der Medizinischen Dienste und dem Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling bis zum 31. Dezember 2019 als strittig festgestellten Kodierempfehlungen entschieden.

KDE-Entscheidungen des Schlichtungsausschusses 2020

Im Sachstandsbericht wird die Tätigkeit des Schlichtungsausschusses zusammengefasst dargestellt.

Sachstandsbericht
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