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			27.01.2023
		
	
    
    
    
    
    
    
    
                
                            Datenlieferung gem. § 21 Abs.1 KHEntgG
Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlichen wir die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 Abs.1 KHEntgG für das Datenjahr 2022.

