Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben Hinweise für Schwierigkeiten bei der Abrechnung der P60B von zuverlegten Neugeborenen im aufnehmenden Krankenhaus erhalten.
Für die korrekte Abrechnung der P60B haben die Vertragsparteien auf Bundesebene eine technische Klarstellung konsentiert, die wir Ihnen im Bereich "Klarstellungen der Selbstverwaltungspartner zu den Abrechnungsbestimmungen 2007" zur Verfügung stellen.