Die Klarstellungen der Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG zur FPV 2009 wurden durch eine lfd. Nr. 9 ergänzt, die den Umgang mit dem in Anlage 1 Teil b) Bewertungsrelationen bei Versorgung durch Belegabteilungen bei der Fallpauschale F65A Periphere Gefäßkrankheiten mit komplexer Diagnose und äußerst schweren CC versehentlich fehlerhaft angegebenen Wert in Spalte 13 "Externe Verlegung Abschlag/Tag (Bewertungsrelation)" regelt. Die aktualisierte Fassung der Klarstellungen zur FPV 2009 finden Sie hier zum Herunterladen.