Onkochirurgische Indikationsbereiche gemäß § 40 KHG


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Veröffentlichung der Indikationsbereiche für onkochirurgische Leistungen gemäß § 40 Absatz 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) stellt gemäß § 40 Absatz 1 KHG für onkochirurgische Leistungen eine nach Indikationsbereichen differenzierte Liste mit den definierenden Diagnosen- und Prozedurenschlüsseln (gemäß ICD-10-GM und OPS jeweils in der Version 2025) zur Verfügung.

Diese Liste macht die Zuordnung von Behandlungsfällen zu den onkochirurgischen Indikationsbereichen nachvollziehbar. Grundsätzlich werden bösartige Neubildungen sowohl als Haupt- als auch als Nebendiagnose berücksichtigt; unter Umständen können Fälle auch mehreren Indikationsbereichen zugeordnet werden.

Das InEK wird nach § 40 Absatz 1 Satz 6 KHG bis zum 31. Dezember 2026 eine entsprechende Datenverarbeitungslösung (Grouper) zertifizieren und das zugehörige Definitionshandbuch veröffentlichen.

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