19.03.2004: G-DRG V 1.0 Browser 2002 § 21 KHEntgG


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Nutzungsbedingungen für G-DRG 1.0 Browser 2002 §21 KHEntgG

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK) stellt den G-DRG V 1.0 Browser 2002 § 21 KHEntgG für interessierte Nutzer zum Download zur Verfügung.

Mit dem Download des G-DRG V 1.0 Browser 2002 § 21 KHEntgG kommt ein Nutzungsvertrag zwischen InEK und dem Nutzer zustande. Es gelten dabei folgende Nutzungsbedingungen:

I. Nutzungsumfang

  1. Der Nutzer ist berechtigt, den kostenlosen Download des G-DRG V 1.0 Browser 2002 § 21 KHEntgG vorzunehmen und diesen ausschließlich für eigene Zwecke oder für Zwecke der Schulung und Weiterbildung auf seiner Datenverarbeitungseinheit zu speichern, zu verarbeiten und auszudrucken.
  2. Dem Nutzer ist es untersagt, inhaltliche Änderungen an dem G-DRG V 1.0 Browser 2002 § 21 KHEntgG vorzunehmen. Es ist ihm lediglich gestattet, das Format des G-DRG V 1.0 Browser 2002 § 21 KHEntgG oder von Teilen des G-DRG V 1.0 Browser 2002 § 21 KHEntgG bei der Nutzung für eigene Zwecke oder Zwecke der Schulung und Weiterbildung abzuändern. Dabei muss sichergestellt bleiben, dass auch nach Änderungen des Formats der G-DRG V 1.0 Browser 2002 § 21 KHEntgG inhaltlich vollständig vorhanden ist.
  3. Dem Nutzer ist es untersagt, den G-DRG V 1.0 Browser 2002 § 21 KHEntgG, wesentliche Teile hiervon oder entsprechende Kopien an Dritte in körperlicher oder elektronischer Form weiterzugeben, diese an Dritte zu veräußern, zu vermarkten oder in sonstiger Weise kommerziell zu nutzen.
  4. Der Nutzer stellt InEK auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich daraus ergeben, dass der Nutzer gegen die vorstehenden Ziffern oder sonstige Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verstoßen hat.

II. Urheberrechtsschutz

Unbeschadet der in Ziff. I eingeräumten Rechte verbleiben alle Rechte an dem G-DRG V 1.0 Browser 2002 § 21 KHEntgG.

III. Gewährleistung / Haftung

  1. InEK übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität oder Fehlerfreiheit des Inhalts des G-DRG V 1.0 Browser 2002 § 21 KHEntgG.
  2. InEK haftet für Schäden, die aus der Nutzung des G-DRG V 1.0 Browser 2002 § 21 KHEntgG entstehen, nur insoweit, als InEK vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
  3. InEK haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die durch den Einsatz des G-DRG V 1.0 Browser 2002 § 21 KHEntgG entstehen.

IV. Anwendbares Recht

Für diese Nutzungsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.




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