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Verfahren „Anfragen an das InEK“ in Zusammenhang mit dem G-DRG-System (Anfrageverfahren)
Die Selbstverwaltungspartner nach § 17b KHG sehen für die erfolgreiche Weiterentwicklung des G-DRG-Klassifikationssystems und zur Förderung dessen Akzeptanz die Notwendigkeit, zum Zweck einer sachgerechten Abbildung von Krankenhausfällen Anfragen zum G-DRG-System offiziell zu beantworten. Daher haben die Selbstverwaltungspartner das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK) beauftragt, Anfragen in Zusammenhang mit dem G-DRG-Klassifikationssystem durch ein regelhaftes Verfahren zu beantworten.
Die aktuelle Verfahrensbeschreibung zum Anfrageverfahren finden Sie im Bereich „Verfahrensbeschreibung“ .
Das für die Dokumentation und Übermittlung von Anfragen erforderliche Tool finden Sie im Bereich „Tool zum Anfrageverfahren“.

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