Psych-Krankenhausvergleich


Bildschirmansicht

Schnellnavigation im Dokument


Inhalt

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) vom 19.12.2016 wurde für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen ab dem Jahr 2020 ein leistungsbezogener Vergleich eingeführt (Psych-Krankenhausvergleich). Der leistungsbezogene Vergleich nach § 4 BPflV wird den örtlichen Vertragsparteien nach § 11 BPflV zur Unterstützung bei der Vereinbarung eines leistungsgerechten Gesamtbetrags, eines leistungsgerechten krankenhausindividuellen Basisentgeltwerts und sonstiger leistungsgerechter krankenhausindividueller Entgelte bereitgestellt. Die Vertragsparteien auf Bundesebene wurden beauftragt, die näheren Einzelheiten des Psych-Krankenhausvergleichs zu vereinbaren.

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben sich am 13.03.2019 auf den Abschluss der „Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung“ verständigt. Die Vereinbarung regelt die Datengrundlage, die Darstellung der Ergebnisse, die Definition der Vergleichsgruppen, die Datenübermittlung an das InEK sowie die Zugangsrechte für die Anwender des Krankenhausvergleichs. Der Vergleich basiert im Wesentlichen auf den Vereinbarungsdaten der Krankenhäuser. Die Vereinbarungsdaten sind von den psychiatrischen bzw. psychosomatischen Einrichtungen innerhalb von 21 Tagen nach Vorliegen der Genehmigung gem. § 14 BPflV an das InEK zu übermitteln. Die Vereinbarungsdaten sind erstmals für das Vereinbarungsjahr 2018 zu liefern. Liegt die Genehmigung gem. § 14 BPflV für das Vereinbarungsjahr 2018 bereits vor, gilt eine Lieferfrist bis zum 31.07.2019.

Neben den vereinbarten Leistungen und Entgelten auf Grundlage der AEB-Psych werden auch die vereinbarte Personalausstattung (zusätzliche Angaben für psychosomatische Einrichtungen) sowie strukturelle Merkmale und Besonderheiten der Krankenhäuser erfasst. Details zum Umfang der Datenlieferungen und der Auswertungen entnehmen Sie bitte der Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung. Der Psych-Krankenhausvergleich kann vereinbarungsgemäß ausschließlich im InEK-Datenportal durchgeführt werden; die detaillierten Auswertungsergebnisse können für die weitere Bearbeitung durch den registrierten Anwender als Excel-Arbeitsmappe heruntergeladen werden. Für die Nutzung des InEK-Datenportals ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Details zur Registrierung und zur Nutzung des Datenportals finden Sie im dazugehörigen Handbuch.

Neben den ausführlichen Auswertungsergebnissen für die registrierten Nutzer des Psych-Krankenhausvergleichs werden verkürzte Darstellungen der Auswertungsergebnisse in regelmäßigen Abständen auf unserer Internetseite veröffentlicht. Für den Zugriff auf diese verkürzten Darstellungen ist keine Registrierung erforderlich.

Mit Abschluss der Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung können die Arbeiten im InEK-Datenportal finalisiert werden. Der Psych-Krankenhausvergleich wird Ihnen für die Datenerfassung im InEK-Datenportal voraussichtlich Ende April 2019 zur Verfügung gestellt werden können.

Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung
Download PDF-Datei Vereinbarung_Psych-KH-Vergleich_13.03.2019.pdf (792,9 kB) Download-Hilfe?
Falls Sie Probleme beim Download haben sollten, melden Sie sich bitte unter +49(0)2241/9382-38.
Weitere Informationen zu Downloads stehen im Hilfebereich .

1. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung nach § 9 Abs. 1 Nr. 9 BPflV zu den näheren Einzelheiten des leistungsbezogenen Vergleichs nach § 4 BPflV (Psych-Krankenhausvergleichs-Änderungsvereinbarung) vom 14.12.2020

Psych_Krankenhausvergleichs-Aenderungsvereinbarung
Download PDF-Datei 2020_12_14_Psych_Krankenhausvergleichs-Aenderungsvereinbarung.pdf (40,62 kB) Download-Hilfe?
Falls Sie Probleme beim Download haben sollten, melden Sie sich bitte unter +49(0)2241/9382-38.
Weitere Informationen zu Downloads stehen im Hilfebereich .

Der Krankenhausvergleich wird im InEK Datenportal mittels Funktionsbeauftragtem unterstützt. Dieser muss von den einzelnen Krankenhäusern bzw. Krankenkassen für die Funktionalität „Krankenhausvergleich“ eingerichtet werden.

Der Funktionsbeauftragte eines Krankenhauses kann weiteren Personen die Berechtigung zur Bearbeitung der Daten erteilen. Bitte beachten Sie, dass gem. § 8 Abs. 3 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung insgesamt je Krankenhaus maximal drei Personen Zugang zum InEK-Datenportal für die Funktionalität „Krankenhausvergleich“ erhalten können.

Der Funktionsbeauftragte einer Krankenkasse, die nicht als federführende Krankenkasse gemäß
§ 8 Abs. 5 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung benannt wurde, erhält (lesenden) Zugang zum InEK-Datenportal für den Krankenhausvergleich für die Krankenhäuser, für die die Krankenkasse Vertragspartei nach § 11 BPflV ist. Der Funktionsbeauftragte kann weiteren Personen seiner Krankenkasse krankenhausbezogene Berechtigungen zum Zugang zum InEK-Datenportal für den Krankenhausvergleich erteilen. Dabei können gem. § 8 Abs. 4 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung je Krankenhaus aber maximal drei Personen der Krankenkasse Zugang zum InEK-Datenportal für die Funktionalität „Krankenhausvergleich“ erhalten.

Gemäß § 8 Abs. 5 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung wird jeweils eine Krankenkasse, die Vertragspartei nach § 11 BPflV eines Krankenhauses ist, als federführende Krankenkasse mit (schreibendem und lesendem) Zugang ausgestattet. Der Funktionsbeauftragte der federführenden Krankenkasse kann weiteren Personen die Berechtigung zum Zugang zum InEK-Datenportal für den Krankenhausvergleich dieses Krankenhauses erteilen. Dabei können gem. § 8 Abs. 4 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung je Krankenhaus aber maximal drei Personen der federführenden Krankenkasse Zugang zum InEK-Datenportal für die Funktionalität „Krankenhausvergleich“ erhalten.

Für die Einrichtung des Funktionsbeauftragten senden Sie bitte den ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Musterbrief zur Benennung des für Ihr Krankenhaus bzw. Ihre Krankenkasse zuständigen Mitarbeiters. Bitte beachten Sie dabei, dass die Benennung eines Mitarbeiters mit der Funktion „Krankenhausvergleich“ eine möglicherweise bereits bestehende Benennung eines anderen Mitarbeiters für die Funktion „Krankenhausvergleich“ ersetzt.

Musterschreiben zur Benennung des Funktionsbeauftragten "Krankenhausvergleich" für Krankenhäuser
Download Datei Musterschreiben_Datenportal_Funktionsbeauftragter_Krankenhausvergleich_KH.docx (40,92 kB) Download-Hilfe?
Falls Sie Probleme beim Download haben sollten, melden Sie sich bitte unter +49(0)2241/9382-38.
Weitere Informationen zu Downloads stehen im Hilfebereich .
Musterschreiben zur Benennung des Funktionsbeauftragten "Krankenhausvergleich" für Krankenkassen
Download Datei Musterschreiben_Datenportal_Funktionsbeauftragter_Krankenhausvergleich_KK.docx (42,5 kB) Download-Hilfe?
Falls Sie Probleme beim Download haben sollten, melden Sie sich bitte unter +49(0)2241/9382-38.
Weitere Informationen zu Downloads stehen im Hilfebereich .

seitenübergreifender Abschnitt