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03.02.2020

Aktualisierung Aufstellung der Informationen gem. § 6 Abs. 4 BPflV NUB-PEPP-Anfragen

Aufgrund eines Ausleitungsfehlers wurden im NUB-PEPP-Verfahren gem. § 6 Abs. 4 BPflV die IK-Nummern bei stellvertretender Anfrage fehlerhaft ausgeleitet. Durch die Korrektur ergeben sich geänderte Anzahlen von Anfragenden je Verfahren. Die aktualisierte Aufstellung der Informationen gem. § 6 Abs. 4 BPflV stellen wir Ihnen ab sofort auf unserer Internetseite zur Verfügung. Inhaltlich haben sich keine Änderungen ergeben (alle Statusvergaben und Verfahrensnummern sind unverändert). Den anfragenden Krankenhäusern haben wir im Datenportal die aktualisierten Anschreiben bereitgestellt.


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