Aktuelles


Bildschirmansicht

Schnellnavigation im Dokument


Inhalt

29.01.2021

Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG

Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlichen wir die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2020.


zurück

seitenübergreifender Abschnitt