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05.02.2013

Der Gesetzgeber hat in § 17b Abs. 9 Krankenhausfinanzierungsgesetz den GKV-Spitzenverband, den Verband der privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (Vertragsparteien) damit beauftragt, einen Forschungsauftrag zur Mengenentwicklung im G-DRG-System durchzuführen.

Dabei sollen insbesondere bestehende Einflussgrößen untersucht und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Zur Umsetzung dieser Aufgaben wurden von den Vertragsparteien rund 20 Forschungsfragen identifiziert. Die Vertragsparteien haben das InEK beauftragt, zur Beantwortung der Forschungsfragen sowie zur Bewertung und Entwicklung von Lösungsvorschlägen einen geeigneten Vertragspartner zu suchen. Sie finden die Unterlagen zur EU-Weiten Ausschreibung unter folgendem Link: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:38672-2013:TEXT:DE:HTML


01.02.2013

Ab sofort stellen wir Ihnen die aggregierten Daten aus der Datenlieferung nach § 21KHEntgG für das Datenjahr 2011 mittels G-DRG Browser zur Verfügung.


31.01.2013

Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlichen wir die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2012.


30.01.2013

Ab sofort stellen wir Ihnen gemäß § 1 Abs. 3 der NUB-Vereinbarung eine aktuelle Aufstellung der Anfragen (Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG) mit dem dazugehörigen Prüfergebnis sowie der jeweiligen Anzahl der anfragenden Krankenhäuser im Bereich "Neue Untersuchungs- u. Behandlungsmethoden" zum Herunterladen zur Verfügung.


29.01.2013

Ab sofort stellen wir Ihnen den Bogen zur Meldung bzw. Korrekturmeldung des DRG-Systemzuschlags 2013 sowie das Anschreiben an die Krankenhäuser zum Herunterladen zur Verfügung.


11.01.2013

Bei der Vereinbarung des DRG-Systemzuschlags für 2011 haben die Vertragsparteien auf Bundesebene konsentiert, dass beginnend mit dem Jahr 2013 die Stichproben für die Kalkulationsteilnahme zur  Pflege und Weiterentwicklung des G-DRG-Systems sowie zur Einführung und Weiterentwicklung des PEPP-Entgeltsystems zusammengeführt werden sollen. Die Zusammenführung der Stichproben geht mit einer Überarbeitung des Vergütungskonzepts zur pauschalierten Vergütung einer erfolgreichen Kalkulationsteilnahme einher. Krankenhäuser, die eine Kalkulationsvereinbarung mit dem InEK geschlossen haben, wurden angeschrieben und um Austausch der Vereinbarungen gebeten; diese brauchen nichts weiter zu unternehmen.

Im Folgenden stellen wir Ihnen das neue Vergütungskonzept kurz vor.

Die pauschalierte Vergütung setzt sich aus einem festen Grundbetrag und einer variablen Vergütung in Abhängigkeit von Qualität und Anzahl der von uns nach Durchführung der Plausibilitäts- und Konformitätsprüfungen akzeptierten Datensätze zusammen.

Der Grundbetrag wird vertraglich fest auf einen Betrag von 14.000 Euro fixiert. Nach mindestens fünf Jahren ununterbrochener erfolgreicher Kalkulationsteilnahme kann ein Krankenhaus zukünftig einen (jährlichen) Zuschlag „Langzeitqualität“ in Höhe von 4.000 Euro zur Bonifikation erhalten. Der Zuschlag „Langzeitqualität“ kann erstmals für eine erfolgreiche Teilnahme im Jahr 2013 (Datenjahr 2012) ausgeschüttet werden; Voraussetzung dafür ist eine ununterbrochene erfolgreiche Teilnahme in den Jahren 2009 bis 2013. Nach insgesamt elf Jahren ununterbrochener erfolgreicher Teilnahme wird der Zuschlag „Langzeitqualität“ auf 7.000 Euro angehoben.

Die variable Vergütung erfolgt in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Finanzierungsvolumens. Das zur Verfügung stehende Finanzierungsvolumen wird auf alle von uns akzeptierten Kalkulationsdatensätze nach Maßgabe der folgenden Gewichtung verteilt:

1. DRG-Kalkulation, vollstationärer Fall  1,00

2. DRG-Kalkulation, teilstationärer Tag  0,18

3. PEPP-Kalkulation, Tag                       0,22

4. Ergänzende Datenbereitstellung, Fall 0,75


11.01.2013

In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat das InEK einen Abschlussbericht Entwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik gem. § 17d KHG (PEPP) erstellt. Er beschreibt Grundlagen, Verfahrensweisen und Ergebnisse der Entwicklung des PEPP-Entgeltsystems für das Jahr 2013 und enthält neben einem redaktionellen Teil auch einen tabellarischen Teil, in dem insbesondere statistische Daten zur Kalkulation und eine Liste der Einrichtungen mit Kalkulationsvereinbarung aufgeführt werden.


19.12.2012

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems 2013 sowie die G-DRG V2011/2013 Report-Browser mit den Kalkulationsergebnissen bei Versorgung in Hauptabteilungen und bei belegärztlicher Versorgung zum Herunterladen zur Verfügung.


06.12.2012

Ab sofort stellen wir Ihnen die Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2013 (VBE 2013) zur Verfügung.


06.12.2012

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2013 in Höhe von 1,10 € pro Fall konsentiert. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 0,97 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,13 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.



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