Begleitforschung Psychiatrie


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In § 17d Abs. 8 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) hat der Gesetzgeber die Vertragsparteien auf Bundesebene (GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung, Deutsche Krankenhausgesellschaft) beauftragt, in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit eine Begleitforschung zu den Auswirkungen des neuen pauschalierenden Vergütungssystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen durchzuführen. Mit der Begleitforschung sollen insbesondere die Veränderung der Versorgungsstrukturen und der Qualität der Versorgung, die Auswirkungen auf die anderen Versorgungsbereiche sowie Art und Umfang von Leistungsverlagerungen untersucht werden. Vor dem Hintergrund der durch das Entgeltsystem induzierten Veränderungen im Krankenhausbereich sind insbesondere im Hinblick auf die politisch gewollte Vernetzung der Versorgungsstrukturen die Schnittmengen zu den das Krankenhaus umgebenden Versorgungsbereichen zu analysieren. Die Begleitforschung soll auch einen weiteren Beitrag zur im Krankenhausbereich bereits initiierten Transparenzerhöhung leisten. Die Begleitforschung ist in drei Teile gegliedert. Zunächst wird eine Nullpunktmessung für die Datenjahre 2011 und 2012 durchgeführt, an die sich zwei Forschungszyklen mit Analyse der Datenjahre 2013 – 2015 bzw. 2016 – 2018 anschließen. Mit der Durchführung der Begleitforschung wurde nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren das Hamburg Center for Health Economics (hche) gemeinsam mit dem BQS-Institut für Qualität und Patientensicherheit (BQS) beauftragt. Die Veröffentlichung der Ergebnisse zur Nullpunktmessung ist für Februar 2018 vorgesehen.

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