Inhalt
Zur Umsetzung der Vorgaben des § 6a Abs. 3 Sätze 4 und 7 KHEntgG im Rahmen der Vereinbarung eines Pflegebudgets wurden Informationen zum Ablauf und zu Art und Umfang der Datenlieferungen auf der Internetseite des InEK (www.g-drg.de/Pflegebudget_2020) veröffentlicht.
(Stand: 18.01.2022)
Informationen für Krankenkassen
Die Informationen für Krankenkassen für das Vereinbarungsjahr 2020 haben auch für das Vereinbarungsjahr 2021 weiter Bestand. Die FAQ finden Sie unter https://www.g-drg.de/Pflegebudget_2020/FAQ_Pflegebudget_Vereinbarungsjahr_2020.