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10.11.2021

Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGV) für das Jahr 2022 - erste Informationen

Ab sofort stellen wir Ihnen erste Informationen zur weiteren Vorgehensweise zur Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (PpUGV) für das Jahr 2022 zur Verfügung.

Die Anschreiben zur Übermittlung der Auswertungsergebnisse des InEK werden ab Mittwoch, den 10.11.2022, per E-Mail und Fax an die ermittelten Krankenhäuser versendet.


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