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14.11.2024

Veröffentlichung der Angaben der Krankenhäuser aus den Wirtschaftsprüfertestaten und der Angaben aus den Vereinbarungsunterlagen gemäß § 6a Absatz 3 Satz 6 KHEntgG für das Vereinbarungsjahr 2023 des Pflegebudgets

Ab sofort stehen Ihnen die nach § 6a Absatz 3 Satz 6 KHEntgG vom InEK zu veröffentlichenden Angaben aus den Wirtschaftsprüfertestaten gemäß § 6a Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 bis 3 und 5 KHEntgG und den Angaben aus den Vereinbarungsunterlagen gemäß § 6a Absatz 3 Satz 3 KHEntgG krankenhausbezogen zur Verfügung.


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