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01.09.2022

Die im schriftlichen Verfahren vom 04.08.2022 getroffene Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zu dem Verfahren S20220007 „Klärung“ stellen wir Ihnen hiermit mit der Begründung zur Verfügung:  [Entscheidungen des Schlichtungsausschusses] 


01.09.2022

Ab sofort können Sie NUB-Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2023 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln. Bitte beachten Sie, dass NUB-Anfragen ausschließlich über das InEK Datenportal möglich sind.


17.08.2022

Die in der Sitzung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG vom 20.07.2022 getroffene Entscheidung zu dem Verfahren S20220008 „Klärung Erregerkodierung bei Infektion/ Sekundärinfektion einer offenen Wunde (z.B. Hautulkus)“ stellen wir Ihnen hiermit mit der Begründung zur Verfügung: [Entscheidungen des Schlichtungsausschusses]


12.08.2022

Der Antrag zu dem anhängigen Verfahren S20220010 „Klärung: Notwendigkeit einer täglichen art. oder kap. Blutgasanalyse zur Berechnung von Beatmungsstunden“ ist auf der Internetseite des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG unter www.schlichtungsausschuss-19khg.de verfügbar.


27.07.2022

Die im schriftlichen Verfahren vom 29.06.2022 getroffene Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zu dem Verfahren S20220009 „Beatmungsstunden OPS 8-718.8 bzw. 8-718.9 (ZE2022-190)“ stellen wir Ihnen hiermit mit der Begründung zur Verfügung:  [Entscheidungen des Schlichtungsausschusses]


06.07.2022

Ab sofort stellen wir Ihnen die Kataloge für die Investitionsbewertungsrelationen 2022 (IBR 2022 für den DRG-Entgeltbereich sowie für den PSY-Entgeltbereich) zur Verfügung.


01.07.2022

Die Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2019 stehen Ihnen ab sofort deutschlandweit und je Bundesland zum Herunterladen zur Verfügung (Stand 30.06.2022).


30.06.2022

Wir stellen Ihnen hier die Auflistung der nach § 26e Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) anspruchsberechtigen Krankenhäuser zur Verfügung.


30.06.2022

Mit dem Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz) wurden Änderungen des § 6a KHEntgG beschlossen, die zum 30.06.2022 in Kraft treten. Diese Änderungen betreffen unter anderem die Lieferfristen der Bestätigung des Jahresabschlussprüfers im Rahmen der Vereinbarung eines Pflegebudgets. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.g-drg.de/Pflegebudget_2020/Informationen_fuer_Krankenhaeuser.

Zudem wurde vom InEK im Benehmen mit dem GKV-Spitzenverband am 28.06.2022 eine Vereinbarung zu den „Festlegungen gemäß § 6a Abs. 3 Satz 7 KHEntgG im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen vom 28.06.2022“ konsentiert, welche hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Die Festlegungen finden Sie unter https://www.g-drg.de/Pflegebudget_2020.


28.06.2022

Ab sofort stellen wir Ihnen gemäß § 1 Abs. 3 der NUB-Vereinbarung eine aktuelle Aufstellung der Anfragen Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG – Ergänzung NUB-ATMP zum erweiterten NUB-Verfahren für neue Methoden, die die Abgabe von Arzneimitteln für neuartige Therapien im Sinne von § 4 Abs. 9 AMG (ATMP) enthalten mit dem dazugehörigen Prüfergebnis sowie der jeweiligen Anzahl der anfragenden Krankenhäuser im Bereich Neue Untersuchungs- u. Behandlungsmethoden zum Herunterladen zur Verfügung.



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