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01.03.2021

Ab sofort stellen wir Ihnen die Liste der gem. § 137i Abs. 3a SGB V für das Jahr 2021 ausgewählten Krankenhäuser mit der Verpflichtung zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen zur Verfügung.


01.03.2021

Das InEK ist am 12. Januar 2021 durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt worden, eine geeignete Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen im Jahr 2021 unter Anpassung des Konzepts zur Abfrage und Übermittlung von Daten im Sinne des § 137i Abs. 3a SGB V durchzuführen. Ab sofort stellen wir den gezogenen Krankenhäusern die Anlage 2a (Ansprechpartner), Anlage 2b (Bankverbindung) und Anlage 3 (Informationen über die Verpflichtung zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen) sowie das Konzept zur Verfügung.


12.02.2021

Ab sofort stellen wir Ihnen gem. § 137i Abs. 4a SGB V für das Jahr 2021 die Angaben der Krankenhäuser über die pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern, die diese auf Grundlage des § 5 Absatz 3 und 4 der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung übermittelt haben, zur Verfügung.


29.01.2021

Ab sofort stellen wir Ihnen gemäß § 1 Abs. 4 der NUB-PEPP-Vereinbarung eine aktuelle Aufstellung der Anfragen Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 4 BPflV mit dem dazugehörigen Prüfergebnis sowie der jeweiligen Anzahl der anfragenden Krankenhäuser im Bereich "Neue Untersuchungs- u. Behandlungsmethoden" zum Herunterladen zur Verfügung.


29.01.2021

Ab sofort stellen wir Ihnen gemäß § 1 Abs. 3 der NUB-Vereinbarung eine aktuelle Aufstellung der Anfragen Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG mit dem dazugehörigen Prüfergebnis sowie der jeweiligen Anzahl der anfragenden Krankenhäuser im Bereich "Neue Untersuchungs- u. Behandlungsmethoden" zum Herunterladen zur Verfügung.


29.01.2021

Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlichen wir die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2020.


28.01.2021

Die Informationen zum Erfolg der verpflichteten Krankenhäuser gem. § 4 Abs. 2 der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation für das Datenjahr 2019 stehen ab sofort zur Verfügung.


20.01.2021

In § 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) werden Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 geregelt.
Gemäß § 21 Abs. 10 Satz 5 KHG stellen wir Ihnen dazu um die variablen Sachkosten bereinigte Entgeltkataloge für die pauschalierenden Entgeltsysteme nach den §§ 17b und 17d KHG zur Verfügung.


11.01.2021

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die Nachweisvereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2021 konsentiert.


07.01.2021

Ab sofort stellen wir Ihnen die Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2021 zur Verfügung.



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