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12.04.2018

Gem. § 6 Abs. 2 KHEntgG (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, NUB) melden die an der Vereinbarung nach § 11 KHEntgG beteiligten Krankenkassen Art und Höhe der vereinbarten NUB-Entgelte an die Vertragsparteien auf Bundesebene. Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben mit § 1 Abs. 4 der NUB-Vereinbarung das InEK mit der Entgegennahme der Krankenkassen-Meldungen gem. § 6 Abs. 2 KHEntgG beauftragt. Zur Vereinfachung der Meldung steht den für die Meldungen zuständigen Mitarbeitenden der Krankenkassen im InEK-Datenportal eine entsprechende Möglichkeit zur strukturierten elektronischen Übermittlung zur Verfügung. Für die Nutzung des InEK-Datenportals ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Details zur Registrierung und zur Nutzung des Datenportals finden Sie im dazugehörigen Handbuch.


03.04.2018

In Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene hat das InEK zur Risikoadjustierung einen "Pflegelast Katalog Version 0,99" erstellt. Der Katalog weist für alle vollstationären Fallpauschalen des DRG-Katalogs für 2018 ein tagesbezogenes Relativgewicht für den Pflegeaufwand eines Patienten sowie fallbezogene Relativgewichte für relevante Zusatzentgelte aus. Details werden in der Erläuterung zum Katalog ausführlich beschrieben.

Pflegelast-Katalog Version 0.99 (PDF)
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Weitere Informationen zu Downloads stehen im Hilfebereich .

28.03.2018

Ab sofort stellen wir Ihnen den Katalog für die Investitionsbewertungsrelationen 2018 (IBR 2018) zur Verfügung.


14.03.2018

Der Extremkostenbericht gem. § 17b Abs. 10 KHG für 2018 – Systematische Prüfung statistisch ermittelter Kostenausreißer des Datenjahres 2016 – steht ab sofort zum Herunterladen zur Verfügung.


13.03.2018

Zur Verfahrensvereinfachung bei Umsetzung der Psych-Personalnachweis-Vereinbarung haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband am 07.03.2018 Alternativen zur Übermittelung der Unterschriftenfassungen (PDF-Dateien) abgestimmt. Details entnehmen Sie bitte unserer Internetseite.


13.03.2018

Im Bereich "Neue Untersuchungs- u. Behandlungsmethoden" steht Ihnen eine aktualisierte Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für 2018 zum Herunterladen zur Verfügung. Die Aktualisierung betrifft ausschließlich das Verfahren „Transapikale Implantation einer extrakorporalen Zentrifugal-Pumpe zur Kreislaufunterstützung“ (lfd. Nr. 114). Das genannte Verfahren kann 2018 über das unbewertete Zusatzentgelt ZE2018-02 „Links- und rechtsventrikuläre Herzassistenzsysteme („Kunstherz“)“ abgerechnet werden. Das Verfahren erfüllt mit der Abrechnungsmöglichkeit über ein unbewertetes Zusatzentgelt nicht mehr die Kriterien der NUB-Vereinbarung und erhält somit den Status 2.


27.02.2018

Die Ergebnisse der Nullpunktmessung (Datenjahre 2011 - 2012) für die Begleitforschung gem. § 17d Abs. 8 KHG zur Einführung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen dienen als Bestandsaufnahme der Situation vor der ersten freiwilligen krankenhausindividuellen Einführung des PEPP-Entgeltsystems und stehen Ihnen ab sofort zur Verfügung.


19.02.2018

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) wurden die Vertragsparteien auf Bundesebene (GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung, Deutsche Krankenhausgesellschaft) durch Neufassung des § 295 Absatz 1b Satz 4 SGB V beauftragt, für die Dokumentation der Leistungen der Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) einen bundeseinheitlichen Katalog zu vereinbaren. Die neue – ab dem 01.07.2018 gültige - PIA-Dokumentationsvereinbarung vom 02.02.2018 stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.


31.01.2018

Ab sofort stellen wir Ihnen den Bogen zur Meldung bzw. Korrekturmeldung des DRG-Systemzuschlags 2018 sowie das Anschreiben an die Krankenhäuser zum Herunterladen zur Verfügung.


30.01.2018

Ab sofort stellen wir Ihnen gemäß § 1 Abs. 3 der NUB-Vereinbarung eine aktuelle Aufstellung der Anfragen (Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG) mit dem dazugehörigen Prüfergebnis sowie der jeweiligen Anzahl der anfragenden Krankenhäuser im Bereich "Neue Untersuchungs- u. Behandlungsmethoden" zum Herunterladen zur Verfügung.



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