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29.01.2016

Ab sofort stellen wir Ihnen die aktuellen Dateien für den Bereich der Endoskopie bereit.


29.01.2016

Ab sofort stellen wir Ihnen die aggregierten Daten aus der Datenlieferung nach § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2014 mittels G-DRG Browser zur Verfügung.


27.01.2016

Ab sofort stellen wir Ihnen gemäß § 1 Abs. 3 der NUB-Vereinbarung eine aktuelle Aufstellung der Anfragen (Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG) mit dem dazugehörigen Prüfergebnis sowie der jeweiligen Anzahl der anfragenden Krankenhäuser im Bereich "Neue Untersuchungs- u. Behandlungsmethoden" zum Herunterladen zur Verfügung.


25.01.2016

Im Bereich Definitionshandbuch 2016 stellen wir Ihnen ein Addendum zum Definitionshandbuch der G-DRG-Version 2016 Kompaktversion (Stand: 07.12.2015) zur Verfügung. Zeitgleich stellen wir Ihnen eine aktualisierte Version des Definitionshandbuchs G-DRG Version 2016 Kompaktversion zur Verfügung.


21.12.2015

Ab sofort stellen wir Ihnen die Fortschreibung des Datensatzes für die Datenlieferung gem. § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2015 zum 31.03.2016 zur Verfügung.


21.12.2015

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des PEPP-Systems 2016 sowie den PEPP-Browser 2016 mit den Kalkulationsergebnissen für das PEPP-Entgeltsystem 2016 zur Verfügung.


21.12.2015

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems 2016 sowie den G-DRG-Report-Browser 2016 mit den Kalkulationsergebnissen bei Versorgung in Hauptabteilungen und bei belegärztlicher Versorgung zum Herunterladen zur Verfügung.


09.12.2015

Ab sofort stellen wir Ihnen eine ergänzende Klarstellung zur Fallzusammenfassung bei mehr als zwei Aufenthalten (DRG) der Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene zur Verfügung. Diese Klarstellung ist als Ergänzung zu den Leitsätzen des BMGS aus 2004 zu sehen - der Vollständigkeit halber stellen wir Ihnen diese Leitsätze ebenfalls nochmals bereit.


09.12.2015

Ab sofort stellen wir Ihnen die Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2016 zur Verfügung.


07.12.2015

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2016 in Höhe von 1,15 € pro Fall konsentiert. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 0,90 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,25 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.



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