Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2010 konsentiert. Er beträgt 0,99 € pro Fall. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 0,75 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,24 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung.