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30.09.2009

Die Aufstellung von NUB-Leistungen mit Status 1 in 2009, für die für 2010 keine Anfrage erforderlich ist stellen wir Ihnen im Bereich Aufstellung von NUB-Leistungen mit Status 1 in 2009 zur Verfügung.


30.09.2009

Das Definitionshandbuch der G-DRG-Version 2008/2010 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2010 zur Verfügung.


30.09.2009

Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) haben die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) für das Jahr 2010 unter Beteiligung von Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat erneut angepasst.


28.08.2009

Zur Vorbereitung auf das Anfrage-Verfahren nach § 6 Abs. 2 KHEntgG (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, NUB) für 2010 stellen wir Ihnen bereits heute die unveränderten Verfahrenseckpunkte und das aktualisierte Erfassungstool zur Verfügung. Mit Veröffentlichung des Erfassungstools können ab sofort NUB-Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2010 - ausschließlich auf elektronischem Wege - an das InEK gesendet werden.

Die Verfahrenseckpunkte, das Erfassungstool sowie weitere Dokumente erhalten Sie im Bereich "Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB)".


09.07.2009

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben eine zweite Fortschreibung der Anlage zur Vereinbarung nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG konsentiert. Die zweite Fortschreibung nimmt Änderungen durch das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) zur Übermittlung der Datensätze für Leistungen der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosomatischen Einrichtungen auf.


09.06.2009

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben eine Vorabfassung der Anlage zur Vereinbarung nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG konsentiert. Die Vorabfassung nimmt die Änderungen der Datei „Ausbildung“ durch das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) auf. Die endgültige Fassung der Anlage für die Datenübermittlung zum 31.03.2010 wird im Sommer 2009 an dieser Stelle bekannt gegeben.


15.05.2009

Ab sofort stellen wir Ihnen die Zusammenstellung aus dem Vorschlagsverfahren für 2010 zur Verfügung.


05.05.2009

Im Rahmen der Einführung des G-DRG-Systems wurde in § 17b Abs. 8 KHG verankert, dass eine Begleitforschung zu den Auswirkungen des G-DRG-Vergütungssystems durchzuführen ist. Das InEK hat in den vergangenen Jahren bereits umfangreiche Auswertungen der nach § 21 KHEntgG übermittelten Daten der Krankenhäuser im Internet veröffentlicht (Datenjahre 2004 - 2007). Mit Umsetzung dieser ersten Stufe der Begleitforschung konnten allerdings noch nicht alle Anforderungen des Gesetzgebers vollständig erfüllt werden.

Einzelne der im Rahmen der Begleitforschung zu beantwortenden Fragen lassen sich nicht allein aus Routinedaten beantworten. Entsprechend muss die Datengrundlage erweitert werden, um die Auswirkungen des G-DRG-Systems, wie vom Gesetzgeber gefordert, untersuchen zu können. Hierfür führt das IGES Institut im Auftrag des InEK schriftliche Befragungen durch. Mit diesen Befragungen richtet sich das IGES sowohl an die Krankenhäuser, die Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen und die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung als auch an weitere beteiligte Akteure, wie z.B. die Verbände der Krankenhausträger, die Verbände der Kostenträger, die Gesundheits- und Sozialministerien des Bundes und der Länder, Ärztekammern und zahlreiche andere Institutionen.

Die Befragung wird nahezu vollständig anonym durchgeführt (lediglich die Befragung der beteiligten Akteure im Gesundheitswesen wird nicht anonym durchgeführt). Die Anonymität der Erhebungsergebnisse wird durch einen Datentreuhänder gewährleistet. Die ausgefüllten und an den Datentreuhänder zurück gesendeten Fragebögen werden ohne Name und Anschrift des Befragten an das IGES Institut zur Erfassung und Auswertung weitergegeben. Eine Identifikation des Befragten ist damit ausgeschlossen.

Eine umfangreiche Beteiligung an der Befragung ist für die Beantwortung einer Reihe von Forschungsfragen und somit für die Begleitforschung insgesamt von herausragender Bedeutung. Durch die Einschaltung eines Datentreuhänders ist die Anonymität des Rücklaufes gewährleistet. Nur durch vollständig ausgefüllte und zeitnah an den Datentreuhänder zurückgesendete Fragebögen kann eine umfassende und repräsentative Datenbasis für die Begleitforschung nach § 17b Abs. 8 KHG geschaffen werden. Die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband, Verband der privaten Krankenversicherung) und das InEK bitten als Auftraggeber der Begleitforschung daher alle Befragten um aktive Beteiligung.


03.04.2009

Ab sofort stellen wir Ihnen die Auswertungen im Rahmen der Begleitforschung für das Datenjahr 2007 in Form einer Datenbank zur Verfügung.


02.03.2009

Ab sofort stellen wir Ihnen die aktuelle Liste der Krankenhäuser mit Kalkulationsvereinbarung nach Bundesländern differenziert zur Verfügung.



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