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21.12.2022

Gemäß dem im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ergänzten § 4a Absatz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) hat das InEK je Krankenhaus ein Erlösvolumen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen für die Anwendungsjahre 2023 und 2024 zu ermitteln und gemäß § 4a Absatz 2 des KHEntgG jeweils dazugehörig einen Prozentsatz zu berechnen. Hiermit veröffentlicht das InEK die ermittelten Erlösvolumen und den berechneten Prozentsatz für das Anwendungsjahr 2023 auf seiner Internetseite.


21.12.2022

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des PEPP-Systems 2023 zur Verfügung.


21.12.2022

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems 2023 sowie den aG-DRG-Report-Browser 2023 mit den Kalkulationsergebnissen bei Versorgung in Hauptabteilungen und bei belegärztlicher Versorgung zum Herunterladen zur Verfügung.


21.12.2022

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2023 Kompaktversion stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2023 zur Verfügung.


21.12.2022

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2023 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch zur Verfügung.


19.12.2022

Ab sofort stellen wir Ihnen die 3. Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) für das Jahr 2023 zur Verfügung.


12.12.2022

Das Definitionshandbuch der aG-DRG-Version 2023 Kompaktversion stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2023 zur Verfügung.


09.12.2022

Ab sofort stellen wir Ihnen die aktualisierten Hinweise zur Leistungsplanung/Budgetverhandlung für das Jahr 2023 bereit.


07.12.2022

Ab sofort stellen wir Ihnen die Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2023 zur Verfügung.


07.12.2022

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2023 in Höhe von 1,54 € pro Fall vereinbart. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 1,28 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,26 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.



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