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17.01.2023

Bei Kliniken, die über einen der pflegesensitiven Bereiche Allgemeine Pädiatrie, Pädiatrische Intensivmedizin, Spezielle Pädiatrie oder Neonatologische Pädiatrie verfügen, gilt der Ausnahmetatbestand nach § 7 Satz 1 Nummer 2 PpUGV ohne weiteren Nachweis für den Zeitraum vom 01.12.2022 bis 31.03.2023 als erfüllt. Die übrigen Nachweispflichten der Krankenhäuser im Hinblick auf die Pflegepersonaluntergrenzen gelten weiter.

Ab sofort stellen wir Ihnen die Klarstellung von GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft im Zusammenhang mit der Ausbreitung der RSV-Infektionen vom 10.01.2023 zur Verfügung.


12.01.2023

Der Antrag zu dem anhängigen Verfahren S20220016 „Klärung der Kodiervoraussetzungen für die Gabe von Dibotermin“ ist auf der Internetseite des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG unter www.schlichtungsausschuss-19khg.de verfügbar.


09.01.2023

Durch ein technisches Versehen wurde am 01.12.2022 ein fehlerhafter um variable Sachkosten bereinigter PEPP-Entgeltkatalog Version 2022 veröffentlicht. Die korrigierte Version steht ab sofort zur Verfügung.


05.01.2023

Die Informationen zum Erfolg der verpflichteten Krankenhäuser gem. § 4 Abs. 2 der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation für das Datenjahr 2021 stehen ab sofort zur Verfügung.

 


05.01.2023

Die Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2019 stehen Ihnen ab sofort deutschlandweit und je Bundesland zum Herunterladen zur Verfügung (Stand 31.12.2022).


22.12.2022

Die in der Sitzung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG vom 30.11.2022 getroffene Entscheidung zu dem Verfahren S20220012 „Klärung Anwendung DKR-Psych 2022, PP014f auf Leistungen am Aufnahmetag in der KJPP“ stellen wir Ihnen hiermit mit der Begründung zur Verfügung:  Entscheidungen des Schlichtungsausschusses


22.12.2022

Wie in den Vorjahren wird eine kommentierte Migrationstabelle zur Erhöhung der Transparenz bzw. zur besseren Nachvollziehbarkeit der Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems für das Jahr 2023 zur Verfügung gestellt. Die kommentierte Migrationstabelle legt die in der Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems liegenden Gründe für die aufgezeigten Umbauten des Fallpauschalen-Katalogs dar.


21.12.2022

Gemäß dem im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ergänzten § 4a Absatz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) hat das InEK je Krankenhaus ein Erlösvolumen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen für die Anwendungsjahre 2023 und 2024 zu ermitteln und gemäß § 4a Absatz 2 des KHEntgG jeweils dazugehörig einen Prozentsatz zu berechnen. Hiermit veröffentlicht das InEK die ermittelten Erlösvolumen und den berechneten Prozentsatz für das Anwendungsjahr 2023 auf seiner Internetseite.


21.12.2022

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des PEPP-Systems 2023 zur Verfügung.


21.12.2022

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems 2023 sowie den aG-DRG-Report-Browser 2023 mit den Kalkulationsergebnissen bei Versorgung in Hauptabteilungen und bei belegärztlicher Versorgung zum Herunterladen zur Verfügung.



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